Produkt zum Begriff Austritt:
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Warmluftschlauch - Nylon - 230 / Heizlüfter B 18 (2-Wege-Austritt) - schwarz
Warmluftschlauch - Nylon - 230 / Heizlüfter B 18 (2-Wege-Austritt)
Preis: 146.88 € | Versand*: 0.00 € -
Sicherheitsventil-Anschluss, Eintritt 1/2''IG, Austritt 3/4''IG 8,0bar
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Preis: 34.00 € | Versand*: 5.50 € -
Sicherheitsventil-Anschluss, Eintritt 1/2''IG, Austritt 3/4''IG 6,0bar
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Preis: 34.00 € | Versand*: 5.50 € -
Sicherheitsventil-Anschluss, Eintritt 1/2''IG, Austritt 3/4''IG 10,0bar
Sicherheitsventil-Anschluss, Eintritt 1/2''IG, Austritt 3/4''IG 10,0bar
Preis: 33.33 € | Versand*: 5.50 €
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Welche Pflichten und Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Arbeitgeber sind verpflichtet, im Krankheitsfall des Arbeitnehmers für eine bestimmte Zeit das Gehalt weiterzuzahlen. Arbeitnehmer müssen ihre Krankheit unverzüglich melden und ärztliche Atteste vorlegen. Beide Parteien haben das Recht, sich gegenseitig über den Krankheitsverlauf zu informieren.
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Wann keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und gilt in der Regel für die ersten sechs Wochen der Krankheit. Danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt. Zum Beispiel, wenn die Krankheit vorsätzlich herbeigeführt wurde oder der Arbeitnehmer sich während der Krankheit im Ausland aufhält. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren.
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Welche Rechte haben Arbeitnehmer im Hinblick auf Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz?
Arbeitnehmer haben das Recht auf Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten, die in Arbeitszeitgesetzen festgelegt sind. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der ebenfalls gesetzlich geregelt ist. Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz, der sie vor willkürlichen Entlassungen schützt.
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Welche Rechte haben Arbeitnehmer hinsichtlich Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz?
Arbeitnehmer haben das Recht auf Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten, die in Arbeitszeitgesetzen festgelegt sind. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der ebenfalls gesetzlich geregelt ist. Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz, der sie vor ungerechtfertigten Entlassungen schützt.
Ähnliche Suchbegriffe für Austritt:
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Lupus Electronics LUPUSEC CO Melder Meldet Kohlenstoffmonoxid-Austritt, Alarmiert an die Zentrale
Meldet Kohlenstoffmonoxid-Austritt / Alarmiert an die Zentrale / Status via Zentrale abrufbar / Batterielebensdauer ca. 2 Jahre / Alarmierung im Alarmfall über die Zentrale via. SMS, E-Mail oder Contact-ID
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S•K•S Dosiernadel konisch, blau, für Mischdüsen 38-50ml, Austritt: 0,41 mm
Die Dosiernadeln konisch bestehen aus einem Polyethylenkörper mit Gewinde.
Preis: 13.45 € | Versand*: 0.00 € -
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen , Zum Werk Betriebsvereinbarungen stellen - neben Arbeits- und Tarifvertrag - einen der wichtigsten Regelungsbereiche auf betrieblicher Ebene dar. Auf eine Einführung zu den rechtlichen Grundlagen, Rechtsnatur, Arten und Wirkung von Betriebsvereinbarungen, Nachwirkung, Mitbestimmungsrechte - folgt die Darstellung der verschiedenen Gruppen von Betriebsvereinbarungen (BV). Behandelt werden BVen zu folgenden Bereichen: Betriebliche Organisation Betriebliche Ordnung Arbeitszeit Vergütung und Vergütungssysteme Nutzung technischer Einrichtungen Urlaub Vereinbarkeit von Familie und Beruf Verhütung von Arbeitsunfällen/Gesundheitsschutz Sozialeinrichtungen Betriebliches Vorschlagswesen Betriebliche Altersversorgung Personelle Mitbestimmung Wirtschaftliche Angelegenheiten Auf eine kurze Einführung zu den Einzelthemen folgen dann jeweils die zugehörigen Muster. Vorteile auf einen Blick geschlossene Darstellung zu den rechtlichen Grundlagen von BVen Muster zu fast allen Regelungsbereichen viele Praxishinweise zu Alternativregelungen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere Gefährdungsbeurteilung nach dem MuSchG Neuregelungen zum Datenschutz elektronische Personalakten Sicherheitsanforderungen im Umgang mit IT-Systemen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz Whistleblower-Richtlinie Flexible Arbeitsmodelle Zielgruppe Für Unternehmen und Personalabteilunge, Betriebsräte, Arbeitgebervereinigungen, Gewerkschaften, im Arbeitsrecht beratende Anwälte, Gerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210412, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Erfurter Reihe zum Arbeitsrecht##, Redaktion: Oberthür, Nathalie~Seitz, Stefan, Auflage: 21003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Abbildungen: Mit Freischaltcode zum Download der Mustervereinbarungen, Keyword: Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitregelungen; Urlaubsregelungen; Betriebliche Regelungen; Arbeitsbedingungen; Arbeitszeit; Betriebsrat; Sozialleistungen, Fachschema: Betrieb / Betriebsrat~Betriebsrat~Betriebsverfassung / Betriebsrat~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Gewerkschaft, Fachkategorie: Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 246, Breite: 167, Höhe: 45, Gewicht: 1320, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406691690 9783406652769, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1340457
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rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Haben Studenten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Haben Studenten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Status des Studenten (Vollzeit, Teilzeit, Werkstudent), dem Arbeitgeber und den individuellen Vertragsbedingungen. In der Regel haben Studenten jedoch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da sie in der Regel nicht als Arbeitnehmer gelten. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Arbeits- oder Studienvertrag zu informieren oder sich bei der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber zu erkundigen. In einigen Fällen können Studenten jedoch Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben, wenn sie gesetzlich versichert sind und die Voraussetzungen erfüllen.
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Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer im Bezug auf Arbeitszeit, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz?
Arbeitnehmer haben das Recht auf eine festgelegte Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub. Arbeitnehmer sind vor ungerechtfertigter Kündigung geschützt und haben das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist.
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Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz?
Arbeitnehmer haben das Recht auf bezahlten Urlaub, der gesetzlich mindestens 24 Werktage im Jahr beträgt. Zudem haben sie das Recht auf Kündigungsschutz, der sie vor ungerechtfertigten Entlassungen schützt. Bei Kündigungen müssen Arbeitgeber gesetzliche Kündigungsfristen einhalten und in bestimmten Fällen eine Abfindung zahlen.
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Haben Studenten Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Haben Studenten Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? In der Regel haben Studenten keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie in der Regel nicht als Arbeitnehmer gelten. Allerdings können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind. Es ist wichtig, sich bei der jeweiligen Krankenkasse über die genauen Bedingungen zu informieren. Zudem können einige Arbeitgeber freiwillig eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für ihre studentischen Mitarbeiter anbieten.
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