Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Welche Pflichten und Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Arbeitgeber sind verpflichtet, im Krankheitsfall des Arbeitnehmers für eine bestimmte Zeit das Gehalt weiterzuzahlen. Arbeitnehmer müssen ihre Krankheit unverzüglich melden und ärztliche Atteste vorlegen. Beide Parteien haben das Recht, sich gegenseitig über den Krankheitsverlauf zu informieren.
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Wie lange Lohnfortzahlung Arbeitgeber?
"Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber dauert in der Regel bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall. In dieser Zeit wird dem Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt gezahlt, auch wenn er arbeitsunfähig ist. Nach Ablauf dieser sechs Wochen übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es gibt jedoch auch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge, die eine längere Lohnfortzahlung vorsehen können. Es ist daher wichtig, den eigenen Arbeitsvertrag und geltende Tarifverträge zu prüfen, um über die genauen Regelungen informiert zu sein."
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Was sind die gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon profitieren?
Arbeitnehmer haben laut Gesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen. Arbeitgeber müssen in dieser Zeit weiterhin das Gehalt zahlen, um die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zu erhalten. Beide Seiten profitieren von dieser Regelung, da der Arbeitnehmer finanziell abgesichert ist und der Arbeitgeber die Arbeitskraft langfristig erhalten kann.
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Wie lange ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einem Mitarbeiter im Krankheitsfall den Lohn weiterzuzahlen? Unter welchen Bedingungen kann die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enden?
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, einem Mitarbeiter im Krankheitsfall für maximal 6 Wochen den Lohn weiterzuzahlen. Die Lohnfortzahlung endet, wenn der Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank ist oder wenn er sich nicht an die Meldepflichten und ärztlichen Nachweise hält. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen , Zum Werk Betriebsvereinbarungen stellen - neben Arbeits- und Tarifvertrag - einen der wichtigsten Regelungsbereiche auf betrieblicher Ebene dar. Auf eine Einführung zu den rechtlichen Grundlagen, Rechtsnatur, Arten und Wirkung von Betriebsvereinbarungen, Nachwirkung, Mitbestimmungsrechte - folgt die Darstellung der verschiedenen Gruppen von Betriebsvereinbarungen (BV). Behandelt werden BVen zu folgenden Bereichen: Betriebliche Organisation Betriebliche Ordnung Arbeitszeit Vergütung und Vergütungssysteme Nutzung technischer Einrichtungen Urlaub Vereinbarkeit von Familie und Beruf Verhütung von Arbeitsunfällen/Gesundheitsschutz Sozialeinrichtungen Betriebliches Vorschlagswesen Betriebliche Altersversorgung Personelle Mitbestimmung Wirtschaftliche Angelegenheiten Auf eine kurze Einführung zu den Einzelthemen folgen dann jeweils die zugehörigen Muster. Vorteile auf einen Blick geschlossene Darstellung zu den rechtlichen Grundlagen von BVen Muster zu fast allen Regelungsbereichen viele Praxishinweise zu Alternativregelungen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere Gefährdungsbeurteilung nach dem MuSchG Neuregelungen zum Datenschutz elektronische Personalakten Sicherheitsanforderungen im Umgang mit IT-Systemen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz Whistleblower-Richtlinie Flexible Arbeitsmodelle Zielgruppe Für Unternehmen und Personalabteilunge, Betriebsräte, Arbeitgebervereinigungen, Gewerkschaften, im Arbeitsrecht beratende Anwälte, Gerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210412, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Erfurter Reihe zum Arbeitsrecht##, Redaktion: Oberthür, Nathalie~Seitz, Stefan, Auflage: 21003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Abbildungen: Mit Freischaltcode zum Download der Mustervereinbarungen, Keyword: Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitregelungen; Urlaubsregelungen; Betriebliche Regelungen; Arbeitsbedingungen; Arbeitszeit; Betriebsrat; Sozialleistungen, Fachschema: Betrieb / Betriebsrat~Betriebsrat~Betriebsverfassung / Betriebsrat~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Gewerkschaft, Fachkategorie: Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 246, Breite: 167, Höhe: 45, Gewicht: 1320, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406691690 9783406652769, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1340457
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Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. (Kraayvanger, Lisa)
Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. , The Protection against Dismissal Act (KSchG) allocates the responsibility for a personal and behavioural disruption to the employee. In practice, however, it happens that both parties to the employment contract have contributed to the disruption. This paper examines the extent to which the employee bears the risk for the employer's misconduct. The consequences of the employer's responsibility for the right of termination are analyzed. The employer's responsibility does not automatically lead to an exclusion of the right to terminate. However, the employer's responsibility can make it more difficult to pursue the right of termination. The standard for weighing interests must be modified. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230426, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht#377#, Autoren: Kraayvanger, Lisa, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 399, Themenüberschrift: BUSINESS & ECONOMICS / Business Ethics, Keyword: Kündigung; Vertragsauflösung; Interessenabwägung; Verschulden; Pflichtverletzung, Fachschema: Ethik / Unternehmensethik~Unternehmensethik~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag, Fachkategorie: Unternehmensethik und soziale Verantwortung, CSR~Arbeitsrecht: Verstöße und Strafen~Arbeitsvertragsrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Soz, Fachkategorie: Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Länge: 235, Breite: 155, Höhe: 30, Gewicht: 599, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783428588510, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
Preis: 119.90 € | Versand*: 0 € -
Knobbe, Thorsten: Arbeitszeugnisse für Führungskräfte
Arbeitszeugnisse für Führungskräfte , Arbeitszeugnisse sind wichtige Weichensteller für die Karriere. Und gerade bei Zeugnissen von Führungskräften gibt es eine Menge inhaltlicher und formaler Aspekte zu beachten. Dieses Buch bietet Ihnen hierzu alle wichtigen Informationen und hilft, qualifizierte Arbeitszeugnisse schnell und rechtssicher zu erstellen. Die Autoren liefern Ihnen zahlreiche Musterzeugnisse und Textbausteine für alle wichtigen Branchen und Funktionen - von der Betriebsleitung über Multimedia Producer bis hin zum Vorstandsvorsitz. Zeugnisempfänger:innen erfahren, welche Ansprüche sie geltend machen und wie sie notfalls auch Widerspruch einlegen können. Mit der aktualisierten Rechtsprechung und den aktuellen gesetzlichen Regelungen in der 8. Auflage. Inhalte: Alles über den Zeugnisaufbau und die Besonderheiten eines Führungskräftezeugnisses Was Sie für das Ausstellen eines Zeugnisses wissen müssen Was Sie als Empfängerin und Empfänger wissen müssen Über 60 Musterzeugnisse - auch in Englisch Mehr als 200 Textbausteine für alle Zeugnisbestandteile Was im Zeugnis nicht erwähnt werden darf Tipps zur Gestaltung eines Arbeitszeugnisses Digitale Extras: Alle Zeugnisse Textbausteine und Checkliste für das perfekte Zeugnis , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 39.95 € | Versand*: 0 € -
AVERY Zweckform 2877 Arbeitsverträge
AVERY Zweckform 2877 Arbeitsverträge
Preis: 14.15 € | Versand*: 4.99 €
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Was sind die gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und welche Fristen gelten dabei für den Arbeitgeber?
Im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für die ersten sechs Wochen des Krankheitszeitraums den Lohn weiterzahlen. Danach übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit leisten.
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Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern?
Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Zudem kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden, wenn der Arbeitnehmer sich nicht an die Meldepflichten bei Krankheit hält oder sich nicht rechtzeitig arbeitsunfähig meldet. Auch bei einer wiederholten Erkrankung kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einschränken oder verweigern. Generell muss der Arbeitnehmer im Krankheitsfall alles tun, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden und seiner Genesungspflicht nachkommen.
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Was sind die gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und welche Pflichten hat der Arbeitgeber dabei zu erfüllen?
Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt in dieser Zeit weiterzuzahlen, sofern keine arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen eine längere Entgeltfortzahlung vorsehen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
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Was ist die Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber im Krankheitsfall?
Im Krankheitsfall besteht eine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. In der Regel muss spätestens am dritten Tag der Krankheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
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