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Produkt zum Begriff Geregelt:


  • Buderus Gebläse geregelt, 87377043440 87377043440
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    Preis: 1754.00 € | Versand*: 19.90 €
  • Lappe, Manfred: Alles geregelt. Das KONSUMENT-Vorsorgebuch
    Lappe, Manfred: Alles geregelt. Das KONSUMENT-Vorsorgebuch

    Alles geregelt. Das KONSUMENT-Vorsorgebuch , Unfall, Krankheit oder Begleiterscheinungen des Alterns können jederzeit dazu führen, dass man im wahrsten Sinn des Wortes die Kontrolle über sein Leben verliert, weil man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Nicht alle Fragen, die dabei auftauchen, sind bis ins Letzte gesetzlich geregelt. Vieles kann man vorsorglich auch selbst festlegen. Dieses Buch ist ein Leitfaden für alle, die ihr Leben möglichst selbstbestimmt vorausplanen wollen und ihren Angehörigen zusätzliche Belastungen in schwierigen Situationen ersparen möchten. Dabei leistet das Buch Hilfestellung durch konkrete Handlungsanleitungen, die nötigen Formulare und Ausfüllhilfen. Zu den Themen gehören u.a. Organspende, Erwachsenenvertretungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Besprochen werden auch das gesetzliche Erbrecht, insbesondere alle wesentlichen Fragen rund um das Testament. Die nun vorliegende - zur Gänze aktualisierte - 5. Auflage beinhaltet u.a. die Neuerungen im Patientenverfügungsrecht und Sterbeverfügungsgesetz sowie Ergänzungen zu den Themen Gräber. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 25.00 € | Versand*: 0 €
  • Wolf Hocheffizienzpumpe geregelt 207156599 für CGB-2
    Wolf Hocheffizienzpumpe geregelt 207156599 für CGB-2

    Wolf Hocheffizienzpumpe geregelt 207156599für CGB-2

    Preis: 219.45 € | Versand*: 8.90 €
  • Tuxhorn Frischwasserstation tubra nemux M, elektronisch geregelt
    Tuxhorn Frischwasserstation tubra nemux M, elektronisch geregelt

    Elektronisch geregelte Frischwasserstation mit vielen Optionen wie Zirkulationsprogrammen, Kaskadenfunktion für bis zu 4 Stationen und Hygieneprogrammen. Die nemux M verfügt über einen leistungsstärkeren Plattenwärmetauscher. - komplette Edelstahlverrohrung - optimierte Dämmung gemäß GEG - Varianten mit Volledelstahl-PWT verfügbar - Komfortfunktion (Warmstart) - Funktion gleitender Sollwert: Bei geringer Puffertemperatur wird der Sollwert reduziert und damit der Pufferspeicher nicht durchmischt

    Preis: 1181.12 € | Versand*: 4.90 €
  • Wie ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt?

    Wie ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt? In Deutschland regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit das Gehalt weiter, in der Regel in Höhe von 100% des Bruttogehalts. Danach greift die Krankenversicherung und zahlt Krankengeld. Es gibt jedoch auch tarifvertragliche Regelungen, die eine längere Lohnfortzahlung vorsehen können.

  • Welche Pflichten und Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

    Arbeitgeber sind verpflichtet, im Krankheitsfall des Arbeitnehmers für eine bestimmte Zeit das Gehalt weiterzuzahlen. Arbeitnehmer müssen ihre Krankheit unverzüglich melden und ärztliche Atteste vorlegen. Beide Parteien haben das Recht, sich gegenseitig über den Krankheitsverlauf zu informieren.

  • Wie ist der Kündigungsschutz im Kleinbetrieb geregelt?

    Im Kleinbetrieb gelten in der Regel die gleichen Kündigungsschutzgesetze wie in größeren Unternehmen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: In Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern besteht kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ohne besonderen Grund kündigen kann. Es gelten jedoch weiterhin die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise das Verbot der Diskriminierung oder der Kündigung während einer Krankheit.

  • Was wird in Betriebsvereinbarungen nicht geregelt?

    In Betriebsvereinbarungen werden in der Regel Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Gehaltsstrukturen, Arbeitsplatzgestaltung und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung geregelt. Allerdings gibt es auch Bereiche, die in Betriebsvereinbarungen nicht geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise individuelle Arbeitsverträge, Kündigungsfristen, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen und die Auswahl von Führungskräften. Diese Themen werden in der Regel auf individueller Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt und in separaten Vereinbarungen festgehalten. Betriebsvereinbarungen dienen vor allem dazu, kollektive Regelungen für die gesamte Belegschaft festzulegen und einheitliche Standards im Unternehmen zu schaffen.

Ähnliche Suchbegriffe für Geregelt:


  • Tuxhorn Frischwasserstation tubra  nemux S, elektronisch geregelt
    Tuxhorn Frischwasserstation tubra nemux S, elektronisch geregelt

    mit Zirkulationsprogrammen, Kaskadenfunktion mit bis zu 4 Stationen und Hygieneprogrammen

    Preis: 788.49 € | Versand*: 4.90 €
  • Wolf Hocheffizienzpumpe geregelt für CGB-2 207156599
    Wolf Hocheffizienzpumpe geregelt für CGB-2 207156599

    Wolf Hocheffizienzpumpe geregelt für CGB-2Fabrikat: Wolf GmbHArtikel-Nummer: 207156599

    Preis: 206.60 € | Versand*: 5.90 €
  • Betriebsvereinbarungen
    Betriebsvereinbarungen

    Betriebsvereinbarungen , Zum Werk Betriebsvereinbarungen stellen - neben Arbeits- und Tarifvertrag - einen der wichtigsten Regelungsbereiche auf betrieblicher Ebene dar. Auf eine Einführung zu den rechtlichen Grundlagen, Rechtsnatur, Arten und Wirkung von Betriebsvereinbarungen, Nachwirkung, Mitbestimmungsrechte - folgt die Darstellung der verschiedenen Gruppen von Betriebsvereinbarungen (BV). Behandelt werden BVen zu folgenden Bereichen: Betriebliche Organisation Betriebliche Ordnung Arbeitszeit Vergütung und Vergütungssysteme Nutzung technischer Einrichtungen Urlaub Vereinbarkeit von Familie und Beruf Verhütung von Arbeitsunfällen/Gesundheitsschutz Sozialeinrichtungen Betriebliches Vorschlagswesen Betriebliche Altersversorgung Personelle Mitbestimmung Wirtschaftliche Angelegenheiten Auf eine kurze Einführung zu den Einzelthemen folgen dann jeweils die zugehörigen Muster. Vorteile auf einen Blick geschlossene Darstellung zu den rechtlichen Grundlagen von BVen Muster zu fast allen Regelungsbereichen viele Praxishinweise zu Alternativregelungen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere Gefährdungsbeurteilung nach dem MuSchG Neuregelungen zum Datenschutz elektronische Personalakten Sicherheitsanforderungen im Umgang mit IT-Systemen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz Whistleblower-Richtlinie Flexible Arbeitsmodelle Zielgruppe Für Unternehmen und Personalabteilunge, Betriebsräte, Arbeitgebervereinigungen, Gewerkschaften, im Arbeitsrecht beratende Anwälte, Gerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210412, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Erfurter Reihe zum Arbeitsrecht##, Redaktion: Oberthür, Nathalie~Seitz, Stefan, Auflage: 21003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Abbildungen: Mit Freischaltcode zum Download der Mustervereinbarungen, Keyword: Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitregelungen; Urlaubsregelungen; Betriebliche Regelungen; Arbeitsbedingungen; Arbeitszeit; Betriebsrat; Sozialleistungen, Fachschema: Betrieb / Betriebsrat~Betriebsrat~Betriebsverfassung / Betriebsrat~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Gewerkschaft, Fachkategorie: Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 246, Breite: 167, Höhe: 45, Gewicht: 1320, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406691690 9783406652769, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1340457

    Preis: 89.00 € | Versand*: 0 €
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  • Wie ist der Urlaubsanspruch im IGZ-Tarifvertrag geregelt?

    Im IGZ-Tarifvertrag ist der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer geregelt. Laut Tarifvertrag beträgt der Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage pro Jahr. Dieser Anspruch kann jedoch durch Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge erhöht werden.

  • Wann keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und gilt in der Regel für die ersten sechs Wochen der Krankheit. Danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt. Zum Beispiel, wenn die Krankheit vorsätzlich herbeigeführt wurde oder der Arbeitnehmer sich während der Krankheit im Ausland aufhält. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren.

  • In welchem Gesetz ist der Abschluss von Betriebsvereinbarungen geregelt?

    Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Dieses Gesetz regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen. Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die Regelungen zu bestimmten Themen im Betrieb festlegen. Sie können beispielsweise Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit betreffen. Die Betriebsvereinbarungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein.

  • Welche Rechte haben Arbeitnehmer im Hinblick auf Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz?

    Arbeitnehmer haben das Recht auf Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten, die in Arbeitszeitgesetzen festgelegt sind. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der ebenfalls gesetzlich geregelt ist. Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz, der sie vor willkürlichen Entlassungen schützt.

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